Im Plenum am 11. Mai 2022 fand die zweite Lesung zum Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema Bayerisches Antidiskriminierungsgesetz statt.
Josef Schmid argumentierte, weshalb es kein Erfordernis für ein Bayerisches Antidiskriminierungsgesetz und kein Umsetzungsdefizit bei Europäischen Richtlinien gegen Diskriminierung gibt. Denn „die öffentliche Hand ist unmittelbar in die Grundrechte gebunden und nach Artikel 3 Absatz 3 unseres Grundgesetzes darf niemand für sein Geschlecht, Abstammung, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauung benachteiligt oder bevorzugt werden. Auch wegen einer Behinderung darf niemand benachteiligt werden. Diese im Grundgesetz und auch in der Bayerischen Verfassung niedergelegten Diskriminierungsverbote beschränken sich nicht auf bestimmte Regelungsbereiche, sondern missbilligen es ganz grundsätzlich, wenn Personen durch staatliches Handeln diskriminiert werden."
Die gesamte Rede von Josef Schmid sehen Sie hier.