Auf Grund eines Entwurfs von BÜNDNIS 90/Die Grünen fand am 14. Dezember die zweite Lesung des Gesetzentwurfs über die Behandlung von Petitionen nach Art. 115 der Verfassung des Freistaates Bayern sowie über einen unabhängigen Bürgerbeauftragten des Freistaates Bayern statt.

Obwohl sich das bisherige Petitionsrecht noch immer bewährt, möchten die Grünen es verändern und den Landtag zu einer Art Supergericht entwickeln und zeitgleich eine neue Behörde schaffen. Damit rütteln sie an der Gewaltenteilung und der Entbürokratisierung.
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